Friday 18 November 2016

Wie der Mittelstand am Arbeitnehmerschutz leidet

ArbSchG – Arbeitnehmerschutzgesetz

Arbeitnehmerschutzgesetz ist ein Gesetz für den Schutz des Arbeitnehmers.
Klingt doch eigentlich nach einer tollen Sache, den dieses Gesetz regelt grundsätzlich die Pflicht, dass der Arbeitgeber sich um die Gefahren- und Gesundheitssituation zu kümmern hat.

Fürsorgepflicht

Dies bedeutet dass zum Beispiel ein Kleinunternehmen dafür Sorge zu tragen hat, dass das Personal wenn es mit einem betrieblichen PKW unterwegs ist, einen gültigen Führerschein besizt und keine gesundheitlichen Probleme wie Alkoholsucht bestehen. Dafür benötigt der Betriebsinhaber eine Kopie des Führerscheins ideallerweise alle paar Monate.

Auch Urlaubsansprüche, Mindestlöhne oder die Anzahl an Arbeitsstunden pro Woche sind geregelt und einklagbar.

Schutzbedürftigte Gruppen

Natürlich gibt es auch hier Gruppen die besonderen Schutz genießen, wie Jugendliche oder Schwangere. So darf man Schwangere nicht einfach kündigen und es gibt Anspruch auf Elternteilzeit. Es fehlt also Umsatz und trotzdem fallen Kosten wie Gehalt weiterhin an.

Bürokratie und Zeitmanagement

Viele Unterweisungen sind jährlich vorzunehmen, sei es wie die PSA (persönliche Schutzausrüstung) zu benutzen ist. Aber auch das Anlegen einer Leiter muss nach den geltenden UVV (Unfallverhütungsvorschriften) durchgeführt werden. Diese Unterweisungen dürfen mündlich durchgeführt werden, müssen aber schriftlich dokumentiert werden.

Gefährdungsanalysen sind vor jeder neuen Arbeitssituation zu erstellen. So gibt es vor allem am Anfang mehr zu dokumentieren bis die Situationen sich wiederholen.

Kosten

Unterweisungen werden oft vom Betriebsinhaber durchgeführt. Solange dies der Fall ist, kann der Arbeitgeber keinen Umsatz selber generieren und auch nicht durch die zu Unterweisenden generieren lassen.
Angenommen er schickt diese Angestellte zu einem Kurs, so kostet der Kurs zusätzlich und es kann dennoch nur der Chef arbeiten.

rechtliche Streitigkeiten

Da immer mehr Auflagen (Umweltschutz hier besonders der Schutz des Menschen) entstehen oder verschärft werden, sollte ein Betrieb eine Fachabteilung für Rechtsstreitigkeiten haben, dies rechnet sich aber meist nur für größere Konzerne.arbeitsrecht

Weiterbildung – ein muss

Um auf Dauer dem Arbeitnehmerschutz gerecht zu werden, sollten viele Kurse besucht werden, ideallerweise mit Zertifikate. So gibt es zum Beispiel für Dachdecker den Asbestlehrgang TRGS 519 Anlage 4.
Sobald ein Dachdecker diesen Lehrgang erfolgreich abgeschlossen hat, darf er gewisse neue Arbeiten durchführen und überwachen.
Wichtig ist hier jedoch immer, dass diese Kurse oft nach ein paar Jahren aufgefrischt werden müssen und so gewisse weitere Kosten entstehen.

Warum leidet der Mittelstand also am Arbeitnehmerschutz?

Ein Konzern kann immer Personen für einzelne Aufgaben einstellen während kleinere Betriebe Personal benötigt, welche eher auf allen Gebieten sich ein wenig auskennen müssen.
Des weiteren haben größere Firmen auch eine größere Anziehungskraft auf potenzielle Bewerber. Dies liegt an den verfügbaren Stellen und auch an dem meist besseren Gehalt.
Es ist immer schwer für kleinere Unternehmer gegen die global agierenden Konzerne
zu bestehen. Größere Konzerne können ihre Machtposition auf politischer Ebene auch besser ausspielen.



source http://www.win-bl.de/?p=66

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